Neue Information für Welpeninteressenten

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Neue Voraussetzungen für Erstzüchter aufgrund Änderung der Zuchtordnung des ÖKV

Am 1. Oktober 2021 tat die geänderte Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV in Kraft. Unter anderem wurde im § 2 der Absatz 14 neu eingefügt:

 

„Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.“

 

Nähere Informationen unter folgendem Link: www.oekv.at/de/referate/zuchtbuchreferat/

Änderungen in der Zuchtordnung

Durch die Änderungen in der Prüfungsordnung (z.B. Umstellung der Namensgebung von IPO auf IGP usw.) war es auch erforderlich die Zuchtordnung anzupassen. In diesem Zug wurde die gesamte Zuchtordnung von uns neu überarbeitet, im Vorstand abgestimmt und vom ÖKV genehmigt.

Die neue Zuchtordnung steht im Menüpunkt Zucht/Welpen unter Zuchtordnung zur Verfügung.

Um es allen leichter zu machen, hier eine kurze Zusammenfassung der Änderungen:

Zuchtordnung:

Pkt. 4.2: Hündinnen scheiden mit dem Tag, an dem sie 8 Jahre alt werden, aus der Zucht aus

Pkt. 4.3: Rüden dürfen ohne Zeitbegrenzung drei Mal erfolgreich im Inland eingesetzt werden

Pkt. 4.4: Voraussetzungen für eine einmalige Wiederfreigabe: Für Hündinnen und Rüden nach dem 3. Inlandswurf sind zumindest folgende Voraussetzungen für eine einmalige Wiederfreigabe in Österreich zu erbringen: (die ersten 3 Punkte sind hier gleich geblieben, es hat sich nur bei den Augenuntersuchungen hier Angeführtes geändert): Für mindestens 30% der in Österreich (hier gelten die "Ausführungsbestimmungen Augenuntersuchung" des Österreichischen Klubs der Hovawartfreunde) oder Deutschland (hier gelten die entsprechenden Bestimmungen des RZV) stehenden, mindestens 24 Monate alten Nachkommen des jeweiligehn Zuchttieres muss ein Augenbefund beim Österreichischen Klub der Hovawartfreunde aufliegen.

Pkt. 6.3.1 Bevor in einer Zuchtstätte gezüchtet werden darf, muss der Hündinnenbesitzer den Zuchtwart von seinen Zuchtabsichten in Kenntnis setzen und vor dem Deckakt eine Zuchtstättenbesichtigung durchführen lassen. Entspricht die Zuchtstätte nicht den "Mindestanforderungen ...", kann ein Wurf nicht genehmigt werden. Bei Wohnsitzwechsel oder Zuchtpausen von mehr als 5 Jahren, ist eine erneute Zuchtstättenbesichtigung erforderlich. Jeder Züchter ist verpflichtet, zumindest jedes 2. Jahr am Züchterstammtisch oder an einer vom Österreichischen Klub der Hovawartfreunde anerkannten Züchterfortbildung teilzunehmen. Der Nachweis ist vom Züchter zu erbringen.

Anhang zur Zuchtordnung:

Die Körung wurde herausgenommen, gibt es beim RZV auch nicht mehr und wurde kaum bis nie in Anspruch genommen.

Pkt. 2.4 eine kleine Ergänzung: Die Hunde müssen sich vom Richter anfassen lassen ... Hunde, bei denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, werden vom Richter nicht beurteilt bzw. können die JB oder ZTP nicht bestehen.

Pkt. 3.2.2 ff wurden an die Prüfungsordnung angepasst (IGP)

Pkt. 7.3 wurde konkretisiert: Der Zuchtpate berat den Zücher vor dem Wurf (u.a. bei der Auswahl der Deckrüden und Ausarbeitung der Paarungsplanung)

Viel Spaß beim Lesen wünscht euch

Elisabeth

Zuchtordnung und Anhang zur Zuchtordnung

Ausführungsbestimmungen verstorbene / tot geborene Welpen

Studie zur Erblichkeit der degenerativen Myelopathie beim Hovawart

Studie zur Erblichkeit der degenerativen Myelopathie beim Hovawart

Exposé

Als Penetranz bezeichnet man in der Vererbungslehre die Wahrscheinlichkeit, mit welcher sich eine genetische Veranlagung im zugehörigen Erscheinungsbild widerspiegelt.

Einfach augedrückt, es handelt sich dabei um ein Maß, in wie weit sich eine Genveränderung tatsächlich bemerkbar macht.

Kommt es in allen Fällen zur Ausprägung des Merkmals, spricht man von vollständiger Penetranz. Trifft dies nur eingschränkt, bzw. kaum zu, handelt es sich um eine unvollständige Penetranz. Die Gründe hierfür sind in der Regel vielschichtiger Natur. Umwelteinflüsse oder kompensierende Gene/Co-Faktoren.

Wie man aus der Humangenetik weiß, gibt es zahlreiche Mutationsnachweise, die eine nahezu 100%ige Sicherheit in der Aussagekraft des ermittelten Genotyps liefern. Andererseits hat man auch herausgefunden, dass es daneben Erbleiden gibt, die einer vollständigen Penetranz nicht folgen. Diese Beobachtungen macht man mittlerweile auch bei bestimmten Gennachweisen beim Hund.

Speziell beim Hovawart stellt sich seit längerem die Frage, in wie weit eine bestimmte Mutation im SOD-1 Gen tatsächlich zum prognostizierten Krankheitsbild einer degenerativen Myelopathie passt.

Denn man hat Folgendes beobachtet:

  • Hovawarte, welche die SOD-1 Genmutation reinerbig tragen, erkranken nicht zwangsläufig!
  • Es wurden Fälle beschrieben, in welchen mischerbige Merkmalsträger erkranken!
  • Weiterhin ist es dazu gekommen, dass degenerative Myelopathie zwar festgestellt wurde, der Hund die relevante Mutation aber nicht besitzt!

Hieran anknüpfend steht es jedem Züchter offen, bei seinem Hund das SOD-1 Gen durchmustern zu lassen, zuchtlenkende Maßnahmen können hierauf aufbauend jedoch aktuell nicht zuverlässig getroffen werden.

Es sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben, dass von einer gewissen "Dunkelziffer" in Bezug auf die vorgestellten "DM-Fälle" auszugehen ist, da nur eine Biopsie das sichere Resultat/Diagnose liefert.

Aufgrund dieses Hintergrundwissens beschäftigen sich mehrere Forschergruppen weiltweit mit der Suche nach weiter Gen-Loci bzw. Co-Faktoren, die den Ursachenkreis des Erbleidens eindeutiger erklären.

Artikel-Veröffentlichung:

Mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Pfeiffer - UNI Kassel

Information zur Registrierungspflicht in der Heimtierdatenbank

Liebe Hovawartfreunde,

wissen Sie, ob Ihr Hovi in der Heimtierdatenbank registriert ist? Alle unsere Welpen müssen gechippt  und in der Heimtierdatenbank registriert werden. Korrekter Weise sind die Welpen zuerst auf den Züchter zu registrieren und nach Abgabe auf den neuen Besitzer umzumelden. Die Ummeldung kann entweder der Züchter oder der neue Besitzer durchführen.  Eine Anleitung finden Sie unter folgendem Link: 


http://www.bmg.gv.at/home/Service/FAQ_Haeufige_Fragen_/Chip_Pflicht_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden

Alternativ können Sie den Hund über Animaldata registrieren. Diesfalls erfolgt die Anmeldung in der Heimtierdatenbank automatisch.